Rechtsprechung
   BFH, 21.08.1995 - VI B 17/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20148
BFH, 21.08.1995 - VI B 17/94 (https://dejure.org/1995,20148)
BFH, Entscheidung vom 21.08.1995 - VI B 17/94 (https://dejure.org/1995,20148)
BFH, Entscheidung vom 21. August 1995 - VI B 17/94 (https://dejure.org/1995,20148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,20148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit einer Klageerhebung von der vorgängigen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.03.1990 - II B 163/89

    Über Unwirksamkeit der Klagerücknahme nach Beschwerde gegen Beschluß nach § 72

    Auszug aus BFH, 21.08.1995 - VI B 17/94
    Da die Klagerücknahme als solche nicht im Streit ist, der Kläger also nicht etwa eine Sachentscheidung über das Klagebegehren anstrebt (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 28. März 1990 II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503), kann der Senat über die Beschwerde abschließend entscheiden.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2012 - 2 K 34/11

    Kein Kindergeld bei Überschreiten des Grenzbetrags

    Der Senat legt diesen Schriftsatz rechtsschutzgewährend als - unbedingt erhobene - Klage und nicht lediglich als Prozesskostenhilfeantrag aus, dem im Hinblick auf die nicht binnen Klagefrist vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Erfolg zu versagen gewesen wäre (vgl. zu diesem Problem Bundesfinanzhof -BFH- Beschlüsse vom 21. August 1995, VI B 17/94, BFH/NV 1996, 161; vom 19. Mai 2004, VIII B 291/03, BFH/NV 2004, 1414; vom 19. November 1985, VII B 103/85, BFH/NV 1986, 180; vom 17. November 2009, X S 30/09, BFH/NV 2010, 232; vom 01. Dezember 2010, IV S 10/10, BFH/NV 2011, 444; vom 11. Mai 2009, II S 6/09, juris und vom 03. Februar 2005, VII B 304/03, BFH/NV 2005, 1111; Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- Beschluss vom 16. Oktober 1990, 9 B 92/90, juris).

    Einer bereits mit diesem Schriftsatz unbedingt erhobenen Klage steht auch nicht entgegen, dass der Prozessbevollmächtigte mit ihm "zunächst" Prozesskostenhilfe beantragt und weiter ausgeführt hat, nach Gewährung von Prozesskostenhilfe werde er beantragen, den angefochten Bescheid aufzuheben (vgl. zu einem insoweit vergleichbaren Fall auch BFH-Beschluss vom 21. August 1995, VI B 17/94, BFH/NV 1996, 161).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht